Betreff
Erfahrungen mit der Schulbuchausleihe (FDP)
Vorlage
1421/2011/1
Art
Anfrage (Stadtrat)
In diesem Schuljahr wurde das im
vergangenen Jahr von der Landesregierung eingeführte Ausleihsystem für
Lernmittel erweitert. So haben nunmehr die Schülerinnen und Schüler der
Klassenstufen 5 bis 13 an allgemein- und an berufsbildenden Schulen die
Möglichkeit, ihre Schulbücher auszuleihen. Für die Inanspruchnahme der Ausleihe
fällt grundsätzlich eine Gebühr an. Die unentgeltliche Ausleihe ist über die Ausgabe
von Lernmittelgutscheinen geregelt. Diese ist an eine Einkommensgrenze
gebunden.