Betreff
Erfahrungen mit der Schulbuchausleihe (FDP)
Vorlage
1421/2011/1
Art
Anfrage (Stadtrat)

In diesem Schuljahr wurde das im vergangenen Jahr von der Landesregierung eingeführte Ausleihsystem für Lernmittel erweitert. So haben nunmehr die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 13 an allgemein- und an berufsbildenden Schulen die Möglichkeit, ihre Schulbücher auszuleihen. Für die Inanspruchnahme der Ausleihe fällt grundsätzlich eine Gebühr an. Die unentgeltliche Ausleihe ist über die Ausgabe von Lernmittelgutscheinen geregelt. Diese ist an eine Einkommensgrenze gebunden.