Betreff
Bauleitplanverfahren VEP "He 124" (erneute P II) a) Änderung Nr. 36 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Möbel- und Fachmarktzentrum - VEP (He 124)" hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss gemäß § 6 Abs. 6 BauGB - Vorlage der Zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB b) Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Möbel- und Fachmarktzentrum - VEP (He 124)" hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Erneute Vorlage in Planstufe II - Erneute eingeschränkte Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB
Vorlage
1286/2011
Aktenzeichen
61 20 02 Ä 36 und 61 26 He 124
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Ortsbeirat Mainz-Bretzenheim / der Ortsbeirat Mainz-Ebersheim/ der Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim / der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt zu den beiden o. g. Bauleitplanverfahren

 

zu a)  -   die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß     § 3 Abs. 2 BauGB,

            -    die Flächennutzungsplanänderung Nr. 36 einschließlich Begründung gemäß § 6      Abs. 6 BauGB.

            -    die Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB

 

zu b)  -    die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß     § 3 Abs. 2 BauGB,

            -    die erneute Vorlage in Planstufe II,

            -    die erneute eingeschränkte Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung § 4 a Abs. 3      BauGB.