Der Stadtvorstand / der Ortsbeirat
Mainz-Bretzenheim / der Ortsbeirat Mainz-Ebersheim/ der Ortsbeirat
Mainz-Hechtsheim / der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat
beschließt zu den beiden o. g. Bauleitplanverfahren
zu
a) - die
Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 36 einschließlich Begründung gemäß § 6 Abs. 6 BauGB.
- die
Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB
zu
b) - die
Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- die
erneute Vorlage in Planstufe II,
- die
erneute eingeschränkte Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung § 4 a Abs. 3 BauGB.