Beschlussvorschlag:
Der Ortsbeirat Mainz-Laubenheim nimmt den
Sachverhalt zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Zu 1.
Die sogenannte Südumfliegung ist vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung noch nicht per
Verordnung erlassen worden, so dass die letztendliche Regelung dieser Flugroute
in allen Einzelheiten noch nicht bekannt ist und daher der Fluglärm im Detail
nicht berechnet werden kann.
Die aktuellste Prognoserechnung des
zukünftigen Fluglärms durch den Frankfurter Flughafen ist die Berechnung der
Lärmschutzbereiche nach dem Fluglärmschutzgesetz (FluglSchG) durch das
Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL).
Diesen Berechnungen wurde die von der DFS beim Bundesaufsichtsamt für
Flugsicherung empfohlene Streckenführung zugrunde gelegt.
Die Anhörungsunterlagen und Karten hat das
HMWVL auf seiner Homepage veröffentlicht: http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?cid=84cd4ad2810b616adc629d3007293bd4
Die Übersichtskarte liegt dem Antrag als
Anlage 1 bei.
Aus dieser Karte ist zu ersehen, dass
Mainz-Laubenheim gerade außerhalb der Tag-Schutzzone 2 liegt. Die
Tag-Schutzzone 2 beinhaltet nach §2 (2) Nr.1. FluglSchG eine Fläche, in der der
Fluglärm größer als 55 dB(A) ist.
Das bedeutet, dass der für Mainz-Laubenheim
berechnete Wert kleiner als 55 dB(A) ist.
In dem Planfeststellungsbeschluss Ausbau
Flughafen Frankfurt/Main von 2007 wurde für Mainz-Laubenheim im Planungsfall
eine Lärmzunahme von bis zu 7 dB(A) auf ca. 52 dB(A) tags und ca. 40 dB(A)
nachts prognostiziert.
Zu 2.
Nach Kenntnisstand der Stadt Mainz hat die
DFS in Ihrer Empfehlung an das Bundesaufsichtsamt die Zulassung von 2
Flugrouten empfohlen.
Die 1. Variante ist annähernd die Flugroute,
die auch Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen war. Die 2. Variante soll
die von der Fluglärmkommission empfohlene, leicht abgeänderte Variante sein.
Diese 2. Variante wirkt sich auf die Lärmzunahme in Mainz-Laubenheim im
Vergleich zu der Variante aus den Planfeststellungsunterlagen dämpfend aus. Um
auf dieser Route eine große Anzahl an Flugbewegungen abwickeln zu können, muss
die DFS noch die technischen Voraussetzungen schaffen. Nach dem Wissensstand
der Stadt Mainz ist die DFS bereits dabei diese Voraussetzungen zu schaffen.
Zu 3.
Die DFS begründet die allmähliche
Verlagerung der Abflüge von der heutigen Tabum- und Masir-Route, die über die
Mainzer Neustadt und Mainz-Mombach führt, auf die sogenannte
Südumfliegungsroute damit, dass bei den abzuwickelnden Flugbewegungen ein
unabhängiger Betrieb der neuen Landebahn möglich sein muss. Daher muss für
Fehlanflüge auf die neue Landebahn der nordwestliche Sektor für die
durchstartenden Maschinen freigehalten werden.