Beschlussvorschlag:
Der Ortsbeirat Mainz-Bretzenheim nimmt den
Sachverhalt zur Kenntnis und erachtet diesen als erledigt.
Sachverhalt:
Nachtflugverbot:
Die Stadtverwaltung wird weiterhin in der
Fluglärmkommission ein Nachtflugverbot einfordern und rechtlich sinnvolle
Möglichkeiten zur Umsetzung eines Nachtflugverbotes ausschöpfen. Der Stadtrat
ist in der Resolution vom Januar 2009 einstimmig für ein Nachtflugverbot von 22
Uhr bis 6 Uhr eingetreten. Die Stadt Mainz hat einen Antrag auf Anordnung einer
vorläufigen Nachtflugregelung für den Zeitraum zwischen der Inbetriebnahme der
Nordwest-Landebahn und der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichtshofes
über die Revisionsverfahren gestellt. Eine Entscheidung des Hessischen
Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung steht noch aus.
Messstation:
Die Stadt Mainz betreibt bereits seit 2009
eine Messstation über den DFLD e.V. in der Oberstadt (in der Nähe der
Krankenhäuser). Dieser Messstandort wurde ausgewählt, weil er, wie Bereiche von
Mainz Bretzenheim auch, direkt unter dem neuen Anflugpfad zur Nordwest
Landebahn Frankfurt liegt. An Hand dieser Messergebnisse kann auf die
Lärmzunahme in Mainz Bretzenheim bei Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn
geschlossen werden.
Es werden auf Mainzer Stadtgebiet bereits 2
private Messstationen in Mainz-Laubenheim betrieben, des weiteren in Mainz-Drais,
Mainz-Lerchenberg, Mainz-Hechtsheim, Mainz-Weisenau und Mainz-Ebersheim, die
durch den DFLD e. V ausgewertet werden. Der Ortsbeirat Mainz-Ebersheim hatte
dieses Frühjahr mit Hilfe von privaten Sponsoren eine Messstation in Mainz-Ebersheim
installieren können.
Der Kreis Mainz-Bingen hat neben der
Fluglärmmessstation in Nierstein Fluglärmmessstellen in Bodenheim, Ober Olm,
Wackernheim und Zornheim beschlossen, so dass ein flächiges Messnetz über Mainz
und Rheinhessen entsteht.
Die Einrichtung einer Fluglärmmessstation
ist eine freiwillige Leistung, die nicht durch eine gesetzliche Pflicht oder
durch vertragliche Bindungen der Stadt Mainz geregelt ist.
Aufgrund der defizitären Haushaltslage der
Stadt Mainz sowie den Vorgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Trier, ist die Finanzierung einer Lärmmessstation durch die Stadt Mainz nicht
möglich.