Betreff
Sachstandsbericht zum Antrag Nr. 0865/2011 der Ortsbeiratsfraktion Mainz-Bretzenheim, hier: Nachtflugverbot und Einrichtung einer Messstation in Mainz-Bretzenheim
Vorlage
1263/2011
Aktenzeichen
17 51 45.21
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsbeirat Mainz-Bretzenheim nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und erachtet diesen als erledigt.

 

Sachverhalt:

 

Nachtflugverbot:

Die Stadtverwaltung wird weiterhin in der Fluglärmkommission ein Nachtflugverbot einfordern und rechtlich sinnvolle Möglichkeiten zur Umsetzung eines Nachtflugverbotes ausschöpfen. Der Stadtrat ist in der Resolution vom Januar 2009 einstimmig für ein Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr eingetreten. Die Stadt Mainz hat einen Antrag auf Anordnung einer vorläufigen Nachtflugregelung für den Zeitraum zwischen der Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn und der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichtshofes über die Revisionsverfahren gestellt. Eine Entscheidung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung steht noch aus.

 

Messstation:

Die Stadt Mainz betreibt bereits seit 2009 eine Messstation über den DFLD e.V. in der Oberstadt (in der Nähe der Krankenhäuser). Dieser Messstandort wurde ausgewählt, weil er, wie Bereiche von Mainz Bretzenheim auch, direkt unter dem neuen Anflugpfad zur Nordwest Landebahn Frankfurt liegt. An Hand dieser Messergebnisse kann auf die Lärmzunahme in Mainz Bretzenheim bei Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn geschlossen werden.

Es werden auf Mainzer Stadtgebiet bereits 2 private Messstationen in Mainz-Laubenheim betrieben, des weiteren in Mainz-Drais, Mainz-Lerchenberg, Mainz-Hechtsheim, Mainz-Weisenau und Mainz-Ebersheim, die durch den DFLD e. V ausgewertet werden. Der Ortsbeirat Mainz-Ebersheim hatte dieses Frühjahr mit Hilfe von privaten Sponsoren eine Messstation in Mainz-Ebersheim installieren können.

Der Kreis Mainz-Bingen hat neben der Fluglärmmessstation in Nierstein Fluglärmmessstellen in Bodenheim, Ober Olm, Wackernheim und Zornheim beschlossen, so dass ein flächiges Messnetz über Mainz und Rheinhessen entsteht.

 

Die Einrichtung einer Fluglärmmessstation ist eine freiwillige Leistung, die nicht durch eine gesetzliche Pflicht oder durch vertragliche Bindungen der Stadt Mainz geregelt ist.

Aufgrund der defizitären Haushaltslage der Stadt Mainz sowie den Vorgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, ist die Finanzierung einer Lärmmessstation durch die Stadt Mainz nicht möglich.