Beschlussvorschlag:
Der Antrag ist erledigt.
Sachstandsbericht:
Stellungnahme der MVG:
Die Verkehrsunternehmen sind
rechtlich lediglich verpflichtet, an stark
frequentierten Haltestellen ein
Behältnis zur Ablage gebrauchter
Fahrscheine anzubringen. Da dies
in der betrieblichen Praxis den
Anforderungen der Fahrgäste
nicht gerecht wird und die Mainzer
Verkehrsgesellschaft (MVG) sich
als kommunales Unternehmen in einer
besonderen Verantwortung sieht,
gibt es seit vielen Jahren eine
Vereinbarung mit dem
Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz, die sicherstellt,
das praktisch an allen
Haltestellen ein Abfallkorb angebracht ist.
Darüber hinaus werden lediglich
besonders stark belastete Haltestellen mit
mehreren Abfallkörben versehen.
Bei insgesamt fast 800 Haltestellen im
Verkehrsgebiet der MVG ist
generell eine Ausstattung aller Haltestellen,
oder auch aller Haltestellen im
Stadtteil Finthen, mit jeweils mehreren
Abfallkörben wirtschaftlich
nicht darstellbar. Wir hoffen auf Ihr
Verständnis.