Begründung:
Im Bebauungsplan HE 116 soll einer bereits
1967 eingegangenen Verpflichtung der Stadt Mainz gegenüber Hechtsheim Rechnung
getragen werden. § 7 Abs. 3 des Auseinandersetzungsvertrages zwischen der
Gemeinde Hechtsheim und der Stadt Mainz hält folgendes fest:
„Bei der Neuansiedlung von Betrieben
verpflichtet sich die Stadt, darauf zu achten, dass Belästigungen der
Bevölkerung durch Lärm, Rauch, Staub und Geruch vermieden werden.“
Die erst vor
kurzem abgewendete Betriebsverlegung der Industrieproduktion der Mogat Werke in
den Wirtschaftspark Mainz-Süd wäre für die Zukunft des Gewerbegebietes kritisch
gewesen. Die Realisierung ähnlicher Projekte würde die geplante hochwertige
Erschließung mit Gewerbebetrieben erschweren oder sogar unmöglich machen. Nicht
zuletzt beeinträchtigt die Ansiedlung erheblich belästigender Betriebe im
Westen von Hechtsheim die Lebens- und Wohnqualität. Um dies zu verhindern,
sollen klare Vorgaben geschaffen werden, die ähnlich missliche Pläne und
Diskussionen, wie die um die Umsiedlung der Mogat-Werke, künftig eindeutig
ausschließen.
Die grundsätzlich begrüßenswerte Ansiedlung eines
Möbelmarktes in Hechtsheim hat leider eine schleichende Aushöhlung des
Zentrenkonzepts nach sich gezogen. Bereits im Dezember hatte der Mainzer
Stadtrat gegen die Stimmen von ÖDP/Freien Wählern beschlossen, dass Lampen und Leuchten nicht mehr zu den
zentrenrelevanten Sortimenten gehören. Im April folgte die Herausnahme von
Zooartikeln, Tieren, Tierpflegeartikeln und Tiernahrung. Diese Entscheidungen
werden unmittelbar zu einer Verödung der Innenstadt führen, wenn Kunden gezielt
entsprechende Fachmärkte auf der Grünen Wiese anfahren. Mit jedem zusätzlichen
Sortiment steigt diese Wahrscheinlichkeit. Die Aufgabe des Stadtrates ist es,
die Grüne Wiese zu beleben, ohne die Innenstadt zu belasten. Gleichzeitig haben
die Einzelhändler im Zentrum ein Recht auf Planungssicherheit. Hierzu sind
weitere Änderungen im Zentrenkonzept unbedingt zu vermeiden.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.