Die
Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeit, auf dem stadteigenen Grundstück
Gemarkung Gonsenheim, Flur 17, Nr. 732, das eine Größe von 4.229 qm hat, eine
7-gruppige Kindertagesstätte zu errichten. Hierfür würde eine Fläche von 3.500
qm benötigt. Ergänzend wird geprüft, ob auf dem Grundstück auch ein städtisches
Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum gebaut werden kann.
Da
sich das vorgenannte Grundstück bereits im Eigentum der Stadt Mainz befindet,
ist folglich ein Erwerb der Fläche nicht erforderlich. Der rechtskräftige
Bebauungsplan G 36 setzt das Flurstück Nr. 732 als Fläche für den Gemeinbedarf
/ Kindergarten fest.
Das betreffende Grundstück fungiert derzeit
als Grünfläche. Es ist richtig, dass diese von den Anwohnern als
Fußwegeverbindung zwischen der Elsa-Brändström-Str. und der Straße Am Sportfeld
genutzt wird. Folglich haben sich auf dem Grundstück verschiedene Trampelpfade
ausgebildet, die auf beiliegendem Luftbild zu erkennen sind.
Ohne den noch ausstehenden konkreten
Planungen vorgreifen zu wollen, geht die Verwaltung davon aus, dass keiner
dieser Trampelpfade wegen der Funktionsabläufe einer Kindestagesstätte und aus
Sicherheitsaspekten aufrechterhalten werden kann. Das Grundstück und das
angrenzende Flurstück 733 werden von einem gut ausgebauten, ebenerdigen Weg (Parzelle
Nr. 730) umfasst. Dessen Nutzung als Wegeroute ist aus Sicht der Verwaltung
zumutbar und dürfte lediglich mit einem geringfügigen Umgewöhnungseffekt
verbunden sein.