Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 0614/2011 CDU, Ortsbeirat Mainz-Gonsenheim hier: Bebauung Flurstück 732 Gonsenheim
Vorlage
0913/2011
Aktenzeichen
80/ 23 Go 17 2/11
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Die Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeit, auf dem stadteigenen Grundstück Gemarkung Gonsenheim, Flur 17, Nr. 732, das eine Größe von 4.229 qm hat, eine 7-gruppige Kindertagesstätte zu errichten. Hierfür würde eine Fläche von 3.500 qm benötigt. Ergänzend wird geprüft, ob auf dem Grundstück auch ein städtisches Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum gebaut werden kann.

Da sich das vorgenannte Grundstück bereits im Eigentum der Stadt Mainz befindet, ist folglich ein Erwerb der Fläche nicht erforderlich. Der rechtskräftige Bebauungsplan G 36 setzt das Flurstück Nr. 732 als Fläche für den Gemeinbedarf / Kindergarten fest.

 

Das betreffende Grundstück fungiert derzeit als Grünfläche. Es ist richtig, dass diese von den Anwohnern als Fußwegeverbindung zwischen der Elsa-Brändström-Str. und der Straße Am Sportfeld genutzt wird. Folglich haben sich auf dem Grundstück verschiedene Trampelpfade ausgebildet, die auf beiliegendem Luftbild zu erkennen sind.

 

Ohne den noch ausstehenden konkreten Planungen vorgreifen zu wollen, geht die Verwaltung davon aus, dass keiner dieser Trampelpfade wegen der Funktionsabläufe einer Kindestagesstätte und aus Sicherheitsaspekten aufrechterhalten werden kann. Das Grundstück und das angrenzende Flurstück 733 werden von einem gut ausgebauten, ebenerdigen Weg (Parzelle Nr. 730) umfasst. Dessen Nutzung als Wegeroute ist aus Sicht der Verwaltung zumutbar und dürfte lediglich mit einem geringfügigen Umgewöhnungseffekt verbunden sein.