Begründung:
Die Vertreterinnen und Vertreter müssen
immer wieder feststellen, dass sie im Vorfeld bei Beratungen weder informiert
noch eingebunden werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Mainzelbahn. Wäre
ein Mitglied des Seniorenbeirates durch seine ehrenamtliche Tätigkeit im
Ortsbeirat Mainz-Marienborn nicht darüber informiert worden, wäre der
Seniorenbeirat zu den Vorgesprächen vor Ort nicht mit dabei gewesen. So konnte
dies noch unbürokratisch geklärt werden.
Aufgrund des demografischen Wandels sollte
es inzwischen bei der Stadtverwaltung, den Ortsbeiräten und den stadtnahen
Gesellschaften selbstverständlich sein, den Seniorenbeirat rechtzeitig in die
seniorenrelevanten Planungen mit einzubeziehen. Diese Einbeziehung sollte nicht
nur beim seniorengerechten Wohnen, sondern gleichermaßen auch bei seniorenrelevanten
Neu- und Umbauten, sowie Änderungen etc. vorgenommen werden (s. GemO § 35 Abs.
2).
Mainz, 19.04.2011
Christiane Gerhardt
Vorsitzende des Mainzer Seniorenbeirates