Betreff
Begrenzung des Einzelhandels im Wirtschaftspark Mainz-Süd - Änderung des Bebauungsplans He 116 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
0718/2011
Art
Antrag (Stadtrat)
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung: 

Einzelhandelsnutzungen sollten vorwiegend in zentraler Lage verortet sein, und nicht in einer peripheren Lage wie im Wirtschaftspark Mainz-Süd (He116) angesiedelt werden. Daher hat die Koalition vereinbart, dass die Ansiedlung eines Möbelhauses als Impuls für weitere Ansiedlungen im Gewerbegebiet begrüßt wird. Vorrang haben hier kleine gewerbliche Unternehmen, so dass Einzelhandel auf maximal einem Sechstel der zu vermarktenden Fläche des Wirtschaftsparks zugelassen wird. Mit der Entwicklung des Möbel- und Fachmarktzentrums wird dieser Flächenanteil für den Einzelhandel erreicht. Die weiteren Flächen des Wirtschaftsparks Mainz-Süd sollen der Ansiedlung von  ausschließlich gewerblichen Unternehmen – besonders aus Mainz und der Region – vorbehalten werden.