Begründung:
Einzelhandelsnutzungen sollten
vorwiegend in zentraler Lage verortet sein, und nicht in einer peripheren Lage
wie im Wirtschaftspark Mainz-Süd (He116) angesiedelt werden. Daher hat die
Koalition vereinbart, dass die Ansiedlung eines Möbelhauses als Impuls für
weitere Ansiedlungen im Gewerbegebiet begrüßt wird. Vorrang haben hier kleine
gewerbliche Unternehmen, so dass Einzelhandel auf maximal einem Sechstel der zu
vermarktenden Fläche des Wirtschaftsparks zugelassen wird. Mit der Entwicklung
des Möbel- und Fachmarktzentrums wird dieser Flächenanteil für den Einzelhandel
erreicht. Die weiteren Flächen des Wirtschaftsparks Mainz-Süd sollen der
Ansiedlung von ausschließlich
gewerblichen Unternehmen – besonders aus Mainz und der Region – vorbehalten
werden.