Betreff
Befassungskompetenz des Stadtrates zum Radfahrverbot in Fußgängerzonen (REP)
Vorlage
2276/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die FDP-Fraktion stellte am 23.03.2010 mit der Vorlagen-Nr. 0096/2010 den Antrag „Aufhebung des Fahrradverbotes im Volkspark“, der mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen wurde. Mit Vorlagen-Nr. 1770/2010 reichte unsere Fraktion unter dem Titel „Radfahrverbot in den Mainzer Fußgängerzonen“ einen Antrag zum gleichen Thema ein. Beide Anträge behandelten das gleiche Thema mit lediglich unterschiedlichen Zielrichtigungen. Obwohl der Antrag 1770/2010 vier Wochen der Verwaltung vorlag, wurde dieser erst am Tag der letzten Stadtratssitzung als unzulässig erklärt.

Gemäß Stellungnahme des Rechtsamtes vom 16.11.2010 hat der Stadtrat bezüglich eines Radfahrverbotes in Fußgängerzonen angeblich keine Befassungskompetenz. Andererseits hatte sich der Stadtrat, die zuständigen Ausschüsse und städtischen Gremien in der Vergangenheit ausführlich mit der Thematik der Freigabe der Fußgängerzone beschäftigt und die Öffnung bestimmter Teile der Fußgängerzone für den Fahrradverkehr in der Diskussion.