Die FDP-Fraktion stellte am 23.03.2010 mit
der Vorlagen-Nr. 0096/2010 den Antrag „Aufhebung des Fahrradverbotes im
Volkspark“, der mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen wurde. Mit Vorlagen-Nr.
1770/2010 reichte unsere Fraktion unter dem Titel „Radfahrverbot in den Mainzer
Fußgängerzonen“ einen Antrag zum gleichen Thema ein. Beide Anträge behandelten
das gleiche Thema mit lediglich unterschiedlichen Zielrichtigungen. Obwohl der
Antrag 1770/2010 vier Wochen der Verwaltung vorlag, wurde dieser erst am Tag
der letzten Stadtratssitzung als unzulässig erklärt.
Gemäß Stellungnahme des Rechtsamtes vom
16.11.2010 hat der Stadtrat bezüglich eines Radfahrverbotes in Fußgängerzonen
angeblich keine Befassungskompetenz. Andererseits hatte sich der Stadtrat, die
zuständigen Ausschüsse und städtischen Gremien in der Vergangenheit ausführlich
mit der Thematik der Freigabe der Fußgängerzone beschäftigt und die Öffnung
bestimmter Teile der Fußgängerzone für den Fahrradverkehr in der Diskussion.