Betreff
Sachstandsbericht zum Antrag Nr. 1899/2010 CDU Ortsbeirat Mainz-Drais hier: Zebrastreifen
Vorlage
2248/2010
Aktenzeichen
68-10-Dr-A-4
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

 

Gemäß §12 der Straßenverkehrsordnung ist das Halten auf Fußgängerüberwegen und 5 m davor, verboten. Dieses Verbot ist nach Auffassung des Gesetzgebers ausreichend, um die Sicht auf Fußgänger zu gewährleisten. Diese Regelung ist jedem Verkehrsteilnehmer bewußt und wird leider sehr oft nicht beachtet. Eine weitere Kenntlichmachung des 5 Meter Bereiches wird in der Regel nicht dazu führen, dass dieser Abstand eingehalten wird. Das Aufstellen von Pflanzkübel ist für das Stadtbild nur dann verträglich, wenn diese auch bepflanzt und gepflegt werden. Hierfür stehen uns keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Auch führen die Pflanzkübel dazu, dass die Schulkinder nicht richtig gesehen werden. Daher werden wir das Verkehrsüberwachungsamt bitten, hier entsprechende Kontrollen vorzunehmen.