Die Bedarfsermittlung in Ebersheim ist
abgeschlossen.
Zwischenzeitlich erreichte uns eine
unverbindliche Kostenkalkulation der Telekom Deutschland GmbH, die eine
Wirtschaftslichkeitslücke von ca. 187.000,- € aufweist.
Beim anstehenden
Interessenbekundungsverfahren muss die Technikneutralität gewährleistet bleiben,
d.h. auch Funkanbieter können ihr Interesse bekunden. Für kleinere
Nutzereinheiten, wie z.B. für Ebersheim, ist eine Funklösung wirtschaftlicher
zu realisieren als die Verlegung von DSL-Kabeln. Wenn die Gemeinde allerdings
keinen Funkanbieter möchte, was aufgrund der Diskussionen um den anhaltenden
und stetig wachsenden Elektrosmog verständlich ist, verfällt in diesem Fall die
Möglichkeit der Förderung.
Es ist daher auch weiterhin angedacht in
interkommunaler Kooperation mit der VG Nieder-Olm weiter vorzugehen. Die VG
Nieder-Olm verfügt über Ortsteile die ebenfalls unterversorgt sind und momentan
eine Bedarfsanalyse durchführen und auswerteten. Über entsprechende Ergebnisse
in den Ortsgemeinden werden wir sobald sie vorliegen unterrichtet.
Durch diesen Interessenverband würde ein
Förderantrag hinfällig sein, da die Wirtschaftlichkeit für Internet-Anbieter
gegeben wäre.
Da auch die VG Nieder-Olm einen
Personalengpass (zuständige SB Elternzeit noch keine Neueinarbeitung erfolgt)
zu verkraften hat. Kann daher nicht genau verortet werden, wann der Stadtteil
Mainz-Ebersheim mit einem leistungsfähigen Breitbandanschluss versorgt sein
wird.