Betreff
Illegale Bebauung und Nutzung rund um den Geiersköppelweg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
2189/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)

Laut Presseberichten wird seit Jahrzehnten rund um den Geiersköppelweg (nördlich der Siedlung „Römerquelle“ und des Autobahndreieck Mainz, südlich und westlich des Lennebergwaldes, östlich und westlich der K33) gegen bau- und naturschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Dieses Gebiet ist Teil des aufgrund der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützten Naturschutzgebietes „Lennebergwald“. Die Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Lennebergwald“ vom 24. Mai 1996 verbietet unter anderem das Errichten von baulichen Anlagen, Stell- und Parkplätzen sowie Einfriedungen aller Art in diesem Gebiet. Ausnahmen hierzu (z.B. das Schloss Waldthausen) sind in der Rechtsverordnung ausdrücklich vermerkt, das Gebiet rund um den Geiersköppelweg ist darin jedoch nicht erwähnt.

 

In ihrer Antwort auf einen Prüfantrag unserer Fraktion im Ortsbeirat Finthen vom 08.04.2008 zum selben Thema  verwies die Verwaltung auf den Bestandsschutz der vor Inkrafttreten der Rechtsverordnung zum Naturschutzgebiet genehmigten Gebäude. Die jetzige Situation stellt sich nach den Presseberichten nun aber insofern anders dar, dass zusätzlich zu den früher genehmigten Gebäuden weitere ungenehmigte Bauten errichtet wurden.