Vorlage
1959/2010/1
Art
Antrag (Stadtrat)
Referenzvorlage

Begründung:

 

Die Finanzlage der rheinland-pfälzischen Kommunen ist desaströs, die Kassenkredite belaufen sich auf zwischenzeitlich über 5 Milliarden Euro. Seit der Regierungsübernahme durch die SPD sind in den Kommunen circa 3 Milliarden Euro an Mitteln aus dem Finanzausgleich entzogen worden. In ganz Deutschland betragen die Kassenkredite der Kommunen 20 Milliarden Euro. Dies bedeutet, dass die rheinland-pfälzischen Kommunen mit ihren 5 Prozent Einwohnern in der Bundesrepublik 20 Prozent der Kassenkredite angehäuft haben. Politische Forderungen sind also in Rheinland-Pfalz auf dem Rücken der Kommunen umgesetzt worden.

 

Die Liquiditätskredite je Einwohner sind in Rheinland-Pfalz im Durchschnitt doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Nach den Zahlen des Landesrechnungshofs liegt die Pro-Kopf-Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen mit über 20.000 Euro um mehr als 30 Prozent über dem Durchschnitt der westlichen Flächenländer. Die Politik der seit 20 Jahren im Land regierenden SPD hat Städte, Landkreise und Gemeinden in die Finanzmisere gestürzt. Bei den Soziallasten entstehen die Kostensteigerungen im Wesentlichen bei den Kommunen, denn das Land hat mit pauschalierten Kostenbeteiligungssätzen und mit dem Verstetigungsfond die Einnahmeseite der Kommunen von der Ausgabenseite entkoppelt. Dies wird durch Vergleiche mit anderen Bundesländern unterlegt, in denen die gleichen Sozialgesetze gelten, die kommunale Finanzsituation aber deutlich entspannter ist als in Rheinland-Pfalz.

 

Ein Kommunaler Entschuldungsfond ist ein erster Ansatz zur Verbesserung. In seiner von der Landesregierung vorgenommenen Ausgestaltung, die am 22. September 2010 unterzeichnet wurde, greift er jedoch zu kurz und wird zu weiteren unzumutbaren Belastungen für die Kommunen führen, während sich das Land als Hauptverursacher aus der Verantwortung stiehlt.

 

Wenn Städte, Gemeinden und Kreise neben der Tilgung des Entschuldungsfonds neue Schulden machen müssen, ist die Zukunftsfähigkeit der Kommunen weiterhin gefährdet. Deshalb ist eine Finanzierung über einen Entschuldungsfond nur dann verantwortbar, wenn der Verbundsatz um 1 Prozent erhöht wird.

 

Der Fond muss allen Kommunen offen stehen. Auch Kreise, die beispielsweise ihren Konsolidierungsanteil aufgrund ihrer extrem schwierigen Finanzlage nicht leisten können, müssen die Möglichkeit haben, den Fond nutzen zu können.

 

Viele Kommunen haben in der Vergangenheit bereits erhebliche Konsolidierungsanstrengungen unternommen. Wenn diese Kommunen aufgrund einer strukturellen Unterfinanzierung ihrer Sozialausgaben durch Konsolidierungsanstrengungen nicht in der Lage sind, dauerhaft bzw. mittelfristig die Entschuldung und den Haushaltsausgleich zu erreichen, kann die Verpflichtung, ein Drittel von Zins und Tilgung aus dem Haushalt aufbringen zu müssen, dazu führen, dass die zukünftige Verschuldung noch ansteigt. An diesem Punkt werden die fehlende Nachhaltigkeit und der Nachbesserungsbedarf des derzeitigen Kommunalen Entschuldungsfonds deutlich.