Betreff
Gemeinsamer Antrag: Leitlinien für die Bestellung der Geschäftsführer der ZBM (CDU/ÖDP)
Vorlage
1800/2010/1
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Der derzeitige Gesellschaftsvertrag der ZBM sieht vor, dass das Votum des Stadtrates vor der Entscheidung über „wichtige Angelegenheiten“ einzuholen ist. Die Entscheidung darüber, wann welche Angelegenheit „wichtig“ ist, kann weder dem Oberbürgermeister noch dem Stadtvorstand überlassen bleiben, sie muss zwingend in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen verankert werden. Die Einbindung des Stadtrates vor Entscheidungen über „wichtige Angelegenheiten“ müsste dann der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Mainz in der Gesellschafterversammlung der städtischen Beteiligungsgesellschaften stets beachten.

 

Die unbedingte Notwendigkeit dieser Ergänzung in den Gesellschaftsverträgen verdeutlichen sehr anschaulich die aktuellen Vorgänge um die Besetzung der Position eines Geschäftsführers der Wohnbau Mainz. Die Vertreter der Gesellschafterin Stadt Mainz haben diese Selbstverständlichkeit offenbar nicht verinnerlicht, sie scheuen offensichtlich eine Beteiligung des Stadtrates und die Diskussion. Die Berufung von Geschäftsführern und Vorständen stadtnaher Gesellschaften sind immer als „wichtige Angelegenheiten“ zu qualifizieren, denn sie sind von herausragender Bedeutung für die erfolgreiche Führung einer Gesellschaft.

 

Transparenz und Kompetenz müssen, wie von der Ampel früher immer wieder angemahnt, zum Markenzeichen einer künftigen Steuerung von Gesellschaften, an denen die Stadt Mainz unmittelbar und mittelbar beteiligt ist, werden, sollen sie nicht zu bloßen Lippenbekenntnissen verkommen.

 

Darüber hinaus ist eine personelle Identität von Geschäftsführern der ZBM und ihrer Tochtergesellschaften grundsätzlich abzulehnen. Zum einen fördert sie eine potentiell gefährliche Machtanhäufung, zum anderen wird dadurch die Kontrolle und Steuerung eingeschränkt. Eine personelle Identität der Geschäftsführung der ZBM und der von der ZBM zu steuernden Unternehmen steht einer effizienten Kontrolle besonders entgegen.

 

Die Beschränkung der Geschäftsführung auf zwei Personen entspricht der Erfahrung anderer Beteiligungsgesellschaften. Die Notwendigkeit einer weiteren Geschäftsführungsposition ist nicht zwingend. Sie verkompliziert vielmehr notwendige Abstimmungsprozesse, macht sie ineffizient und ist offensichtlich nur der Koalitionsarithmetik geschuldet.

 

Die öffentliche Ausschreibung der Geschäftsführungspositionen dient dazu, möglichst einschlägig fachkompetente Personen zu finden und in die Geschäftsführung zu berufen. Dies ist zugleich eine Absage an die Personenidentität der Geschäftsführung mit Dezernenten der Stadt Mainz. Die politisch besetzten Positionen der Dezernenten garantieren nicht per se eine einschlägige am Unternehmenszweck orientierte Fachkompetenz. Es liegt vielmehr nahe, dass insoweit ehrenamtliches Engagement die Stadt Mainz wesentlich teurer zu stehen kommt als eine angemessene Vergütung für fachliche Kompetenz. Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit leidvoll, dass der Einfluss der Politik auf die Ökonomie schädlich war.

 

Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.