Betreff
Radfahrverbot in den Mainzer Fußgängerzonen (REP)
Vorlage
1770/2010
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Rücksichtslos und zu schnell sind viele Radfahrer, die in Mainzer Fußgängerzonen unterwegs sind. Dies belegen viele Bürgerstimmen und Leserbriefe an Zeitungen. Laut Informationen der Polizei sind Radfahrer die Verkehrsteilnehmer, von denen am meisten Gefahr für sich selbst und andere ausgeht. Viele Unfälle und Fastunfälle werden erst gar nicht angezeigt, da Radfahrer keine Kennzeichnung haben und sich meist schnell vom Ort entfernen. Daher stellen die amtlichen Unfallstatistiken nicht die Realität dar. In Fußgängerzonen sind viele Kinder und ältere Mitbürger unterwegs, die nicht schnell genug reagieren können, wenn sich Radfahrer mit teils hoher Geschwindigkeit durchschlängeln. Zu schnell für die schwächsten Verkehrsteilnehmer.

In vielen Städten des Rhein-Main Gebietes ist tagsüber das Radfahren in Fußgängerzonen verboten, während die Stadt Mainz bisher ihren Radfahrern entgegengekommen ist.

In Wiesbaden müssen Fahrräder in Fußgängerzonen zwischen 11 und 20 Uhr geschoben werden. Wer dies dort nicht beachtet, wird mit 10 Euro verwarnt bzw. bei Gefährdung mit 20 Euro. In Rüsselsheim gilt das Verbot bis 19 Uhr. In Bingen ist das Radfahren in Fußgängerzonen ganz untersagt. Bürgermeister Feser stellte dort fest: „Eine Fußgängerzone ist schließlich keine Fahrradzone“. Auch in den Städten Bad Kreuznach und Worms gelten Verbote.