Begründung:
Die Nutzung von
Gasheizstrahlern steht im Widerspruch zum Klimaschutz und den Bemühungen dem
Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid entgegenzuwirken. Heizstrahler
erzeugen einen CO 2 -Ausstoß von bis zu 3,5 kg pro Stunde. Die
Bundesrepublik Deutschland hat sich im Rahmen internationaler Abkommen
verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern (Kyoto-Protokoll).
Seit einigen Jahren sind Heizstrahler auch in Mainz ein fester Bestandteil des
Straßenbildes. Sie kommen inzwischen bundesweit fast ganzjährig vor allem vor
Cafés, Bars und Restaurants zum Einsatz.
Das Verwaltungsgericht
Berlin hat hierzu in einem Urteil vom 03.06.2010 festgestellt: „Diese
Entwicklung ist unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes als besonders
nachteilig einzustufen, da die Nutzung offenen Feuers zum Heizen im Freien eine
besonders ineffiziente Nutzung fossiler Brennstoffe darstellt.“
Klimaschutz funktioniert nur
nach dem Grundsatz ‚global denken – lokal handeln’. Das Gegenargument, der
Gastwirtschaft könnten Umsatzeinbußen ins Haus stehen, falls das Aufstellen von
Heizpilzen untersagt wird, trägt daher nicht. Zum einen überwiegt das
öffentliche Interesse am Klimaschutz. Zum anderen wird ein Verbot der
sogenannten Heizpilze die Umsätze bei schlechter Witterung verlagern: Statt im
Außenbereich werden diese – wie vor einigen Jahren nicht anders denkbar – dann
wieder in den Gasträumen generiert. Hinzu kommt, dass der Betrieb von
Gasheizstrahlern für die Gastwirte mit erheblichen Kosten verbunden ist.
In Berlins Innenstadtbezirken
Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und
Tempelhof-Schöneberg dürfen Gasheizpilze bereits seit Anfang 2009 nicht mehr
auf öffentlichen Gehwegen aufgestellt werden. Der praktikable Weg führt hier
über die Versagung eines entsprechenden Sondernutzungsrechts.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.