Betreff
Nutzung von Terrassenheizstrahlern unterbinden (ödp/Freie Wähler)
Vorlage
1688/2010
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Die Nutzung von Gasheizstrahlern steht im Widerspruch zum Klimaschutz und den Bemühungen dem Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid entgegenzuwirken. Heizstrahler erzeugen einen CO 2 -Ausstoß von bis zu 3,5 kg pro Stunde. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Rahmen internationaler Abkommen verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern (Kyoto-Protokoll). Seit einigen Jahren sind Heizstrahler auch in Mainz ein fester Bestandteil des Straßenbildes. Sie kommen inzwischen bundesweit fast ganzjährig vor allem vor Cafés, Bars und Restaurants zum Einsatz.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat hierzu in einem Urteil vom 03.06.2010 festgestellt: „Diese Entwicklung ist unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes als besonders nachteilig einzustufen, da die Nutzung offenen Feuers zum Heizen im Freien eine besonders ineffiziente Nutzung fossiler Brennstoffe darstellt.“

Klimaschutz funktioniert nur nach dem Grundsatz ‚global denken – lokal handeln’. Das Gegenargument, der Gastwirtschaft könnten Umsatzeinbußen ins Haus stehen, falls das Aufstellen von Heizpilzen untersagt wird, trägt daher nicht. Zum einen überwiegt das öffentliche Interesse am Klimaschutz. Zum anderen wird ein Verbot der sogenannten Heizpilze die Umsätze bei schlechter Witterung verlagern: Statt im Außenbereich werden diese – wie vor einigen Jahren nicht anders denkbar – dann wieder in den Gasträumen generiert. Hinzu kommt, dass der Betrieb von Gasheizstrahlern für die Gastwirte mit erheblichen Kosten verbunden ist.

 

In Berlins Innenstadtbezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg dürfen Gasheizpilze bereits seit Anfang 2009 nicht mehr auf öffentlichen Gehwegen aufgestellt werden. Der praktikable Weg führt hier über die Versagung eines entsprechenden Sondernutzungsrechts.

 

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.