Betreff
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen geltende Praxis der Grundsteuer (REP)
Vorlage
1681/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)
Der Bundesfinanzhof hat wegen
verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die geltende Praxis eine Neuordnung der
Grundsteuer gefordert.
Es sei nicht hinnehmbar, dass die bebauten
und unbebauten Grundstücke weiterhin nach längst überholten Einheitswerten aus
dem vergangenen Jahrhundert besteuert würden, rügte das oberste deutsche
Steuergericht.
Zugleich betonte der Senat, dass der weitere Verzicht
auf eine allgemeine Neubewertung des Grundvermögens mit den
verfassungsrechtlichen Anforderungen und vor allem mit dem allgemeinen
Gleichheitssatz nach Artikel 3 GG nicht vereinbar sei (Aktenzeichen: II R
60/08).