Betreff
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen geltende Praxis der Grundsteuer (REP)
Vorlage
1681/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)

Der Bundesfinanzhof hat wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die geltende Praxis eine Neuordnung der Grundsteuer gefordert.

Es sei nicht hinnehmbar, dass die bebauten und unbebauten Grundstücke weiterhin nach längst überholten Einheitswerten aus dem vergangenen Jahrhundert besteuert würden, rügte das oberste deutsche Steuergericht.

Zugleich betonte der Senat, dass der weitere Verzicht auf eine allgemeine Neubewertung des Grundvermögens mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen und vor allem mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 GG nicht vereinbar sei (Aktenzeichen: II R 60/08).