Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 0967/2010 CDU, Ortsbeirat Mainz-Finthen hier: Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 60
Vorlage
1630/2010
Aktenzeichen
68
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Es wird vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, der für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen an Autobahnen zuständig ist, wie folgt Stellung genommen:

 

Gemäß den „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien StV)“ kommt eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen in Betracht, wenn insbesondere die dort definierten Richtwerte von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht überschritten werden und durch die Beschränkung eine hörbare Lärmpegelminderung von mindestens 3 dB(A) erreicht wird.

 

Im Abschnitt der A 60 zwischen der AS Heidesheim und der AS Mainz-Finthen im Bereich der Ortslage Mainz-Finthen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit zurzeit 100 Km/h für Pkw und 80 Km/h für Lkw.

 

Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung haben wir die Pegeländerungen an unterschiedlichen Standorten im Nahbereich der Trasse am Katzenberg, am Sertoriusring und am Jupiterweg berechnet, die sich aus der beantragten Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 80 Km/h ergeben würden.

 

Grundlage der Berechnungen sind die aktuellen Durchschnittlichen Täglichen Verkehrsstärken (DTV) aus dem Jahr 2009. Diese liegen bei

 

  • 63.945 Kfz/24h im Bereich AS Heidesheim – AD Mainz und
  • 61.510 Kfz/24h im Bereich AD Mainz – AS Mainz-Finthen.

 

Die hierbei festgestellte maximale Schallpegeländerung durch die Geschwindigkeitsbeschränkung betrug dabei 1 dB(A) in der Nacht. Eine hörbare Lärmpegelminderung von mindestens 3 dB(A) wird nicht erreicht. Die Voraussetzung zur Durchführung straßenverkehrsrechtlicher Lärmschutzmaßnahmen gemäß der Lärmschutz-Richtlinien StV sind somit nicht erfüllt.

 

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die von der CDU-Ortsbeiratsfraktion beantragte weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h auf 80 Km/h aus Lärmschutzgründen nicht in Betracht kommt.

 

In diesem Zusammenhang weisen wir jedoch auf den 6-streifigen Ausbau der A 60 im Abschnitt AD Mainz bis AS Mainz-Finthen hin, bei dem Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind und im Rahmen der zur baurechtlichen Absicherung erforderlichen Planfeststellung festgesetzt werden.

 

Mainz,

 

 

 

 

Wolfgang Reichel

Beigeordneter

 

 

Anlage: Antrag

 

 

II.  61.1.0

III.  61.1.2.0 zur Kenntnis, sodann z. d. A. 61.1

 

 

Mainz, 26.08.2010

61-Stadtplanungsamt

In Vertretung

 

 

 

Strobach