zu 1.) Aufgrund der hohen Nutzungsdichte am Hauptbahnhof liegt an der
besagten Stelle eine Überlagerung unterschiedlicher Interessen vor, die leider
nur unter einer Kompromisslösung zu bewältigen ist. In diesem Bereich kommt es
häufig zu Irritationen, wer nun wo zu fahren und zu stehen hat. Um zu
verdeutlichen, wo der Bereich der Radfahrer und wo der Bereich der Fußgänger
ist, werden wir zusätzlich zur bestehenden Beschilderung noch Piktogramme auf
den Boden markieren.
zu 2.) Der Abfallbehälter wird kurzfristig in den Bereich des
Fahrradabstellplatzes versetzt.
zu 3.) Die Verwaltung hat das Anliegen mit der Bitte um Stellungnahme an
die DB AG weitergeleitet. Sobald uns eine Stellungnahme vorliegt, wird der
Ortsbeirat umgehend davon in Kenntnis gesetzt.
zu 4.) Die geschilderte Situation ist in den meisten Programmen
(ausgenommen Abendspitze, SP 5) nur in der Richtung Boppstraße -
Neubrunnenstraße der Fall. Von der Neubrunnenstraße in Richtung Boppstraße
ergibt sich der Zeitversatz für FG komfortabler - ein "Durchlaufen"
ist je nach Gehgeschwindigkeit möglich. Der Radfahrer hat allerdings eine kurze
Wartezeit, da dieser schneller unterwegs ist.
Bedingt durch die Koordinierung der B40 (Kaiserstraße)
stadteinwärts wie -auswärts und der geringen Aufstellflächen im
Kreuzungsbereich ist eine Anpassung der beiden Fußgängerfurten nicht möglich.
Diese liegen zudem zu weit auseinander, als das man für alle Personengruppen
die gleiche Qualität erreichen könnte.
zu 5.) Die beschriebenen Poller wurden damals wegen häufigem illegalen
parken von Kraftfahrzeugen auf dem Geh-/Radweg installiert.
zu 6.) In diesen Bereichen
befindet man sich noch im planerischen Abstimmungsprozess.
zu 7.) Im Zuge des Umbaus des Synagogenplatzes wird dieser Bereich neu
beplant, das betrifft auch den genannten Abfallbehälter.
zu 8.) Die Verkehrsverwaltung wird diesen Bereich nochmals genau
begutachten und ggf. Anpassungen vornehmen.
61-Stadtplanungsamt In Vertretung
Strobach |
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