Nach Kommunalabgabengesetz können Kommunen
eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechts (Jagdsteuer) erheben. Seit 1981
verfügt die Stadt Mainz über eine derartige Satzung. Zahlreiche Kommunen und
Bundesländer haben die nicht mehr zeitgemäße Jagdsteuer mittlerweile
abgeschafft. Die Jagdsteuer macht lt. Statistischem Landesamt nur ca. 0,03% der
durchschnittlichen Einnahmen im jeweiligen Verwaltungshaushalt der Städte und
Landkreise aus. Die Jagdsteuer ist deshalb eine kommunale Bagatellsteuer, bei
der das Steueraufkommen in keiner angemessenen Relation zum
Verwaltungsaufwand bei deren Erhebung steht.
Im Sinne einer Entbürokratisierung wäre es
deshalb angeraten, diese Steuer abzuschaffen.
Unabhängig davon leistet die Jägerschaft
unbestritten einen aktiven Beitrag zum Natur- und Tierschutz. Beispielsweise
entlastet die Jägerschaft mit der Fallwildentsorgung die öffentliche Hand
allein in Baden-Württemberg mit jährlich 3 Millionen Euro. In Rheinland-Pfalz
wurden im Jagdjahr 2007/ 2008 12.451 Stück Unfallwild vom Jäger unentgeltlich
entsorgt, die ansonsten von der zuständigen Straßenmeisterei in die
Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden müsste.