Begründung:
Die
Landesregierung plant, künftig weitgehende Zuständigkeiten der
Verkehrsüberwachung an die Kommunen zu übertragen. So sollen diese künftig
Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, das Vorhandensein einer gültigen HU und
das Reifenprofil überprüfen. Nicht in
diesem Katalog enthalten ist die Kontrolle des Befahrens der Fußgängerbereiche.
Die
Stadt Mainz wird mit Stadtratsbeschluss vom 30. Juni 2010 voraussichtlich einen
Vorstoß unternehmen, bereits vorab die Zuständigkeit für die
Geschwindigkeitsüberwachung zu erhalten. Dies führt zu der unbefriedigenden
Situation, dass die Stadt Mainz künftig in der Fußgängerzone parkende Fahrzeuge
sowie Radfahrer, die schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren, kontrollieren
darf. Kraftfahrer, die ohne zu parken durch die Fußgängerzone fahren, sowie
Radfahrer, die durch Fußgängerbereiche fahren, die nicht für den Radverkehr freigegeben
sind, dürfen nicht kontrolliert werden.
Da zu erwarten ist, dass die - ohnehin in diesem Bereich nur sporadischen Kontrollen durch die Polizei - nach einer Erweiterung der Zuständigkeit der Kommunen weiter reduziert werden, ist eine Übernahme dieser Kontrollen durch die Stadt erforderlich.
Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.