Betreff
Überwachung des fließenden Verkehrs in Fußgängerbereichen (CDU)
Vorlage
1211/2010
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

Die Landesregierung plant, künftig weitgehende Zuständigkeiten der Verkehrsüberwachung an die Kommunen zu übertragen. So sollen diese künftig Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, das Vorhandensein einer gültigen HU und das Reifenprofil überprüfen.  Nicht in diesem Katalog enthalten ist die Kontrolle des Befahrens der Fußgängerbereiche.

Die Stadt Mainz wird mit Stadtratsbeschluss vom 30. Juni 2010 voraussichtlich einen Vorstoß unternehmen, bereits vorab die Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsüberwachung zu erhalten. Dies führt zu der unbefriedigenden Situation, dass die Stadt Mainz künftig in der Fußgängerzone parkende Fahrzeuge sowie Radfahrer, die schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren, kontrollieren darf. Kraftfahrer, die ohne zu parken durch die Fußgängerzone fahren, sowie Radfahrer, die durch Fußgängerbereiche fahren, die nicht für den Radverkehr freigegeben sind, dürfen nicht kontrolliert werden.

Da zu erwarten ist, dass die - ohnehin in diesem Bereich nur sporadischen Kontrollen durch die Polizei - nach einer Erweiterung der Zuständigkeit der Kommunen weiter reduziert werden, ist eine Übernahme dieser Kontrollen durch die Stadt erforderlich.

 

Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.