Betreff
Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bereich Radverkehr (ödp/Freie Wähler)
Vorlage
1164/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)

Zum 01. September 2009 trat die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO 2009) und die geänderte Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) in Kraft. Beide Regelwerke beinhalten wichtige Neuerungen im Bereich Radverkehr. In der VwV-StVO wird künftig auf die Empfehlung für Radverkehrsanlagen in ihrer aktuell gültigen Fassung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) verwiesen. Die zentrale technische Richtlinie zur Planung von Radverkehrsanlagen wurde novelliert und sollte Anfang 2010 in einer vollständig überarbeiteten Version erscheinen. Mit den neuen Regelwerken und Empfehlungen haben sich wichtige Rahmenbedingungen verändert. In einigen Bereichen wurden durch die Novellierungen die Handlungsspielräume für Planer und Straßenverkehrsbehörden vergrößert.

 

Ferner gibt es zahlreiche Änderungen mit Blick auf die nachfolgenden Aspekte:

 

·         Reduktion benutzungspflichtiger Radwege

·         Gleichrangigkeit von baulichen Radwegen und Radfahrstreifen, d.h. keine Bevorzugung der baulich abgesetzten Radwege

·         Gestaltung von Radverkehrsanlagen

·         Erweiterung des Anwendungsbereichs von Radfahrstreifen, Schutzstreifen und Radwegen ohne Benutzungspflicht

·         Erleichterungen bei Öffnung von Einbahnstraßen und Fahrradstraßen (ist in Mainz schon weit verbreitet)

·         Verbesserungen bei Öffnung von Bussonderfahrstreifen

·         Neu  eingeführt wurde die Möglichkeit, linke Radwege ohne Benutzungspflicht einzurichten. Nicht benutzungspflichtige Radwege sollen jetzt – unter den strengen Voraussetzungen, die für linke Radwege insgesamt gelten – innerorts die Regel werden

 

Es hat sich aber  gezeigt, dass Radwege vielfach gefährlich sind, für Fußgänger durch den beschnittenen Raum und die teils undeutliche Abgrenzung zum Radverkehr, für Radfahrer durch querenden Kfz-Verkehr an Ausfahrten oder Kreuzungen, so dass  eine Nutzung der normalen Fahrbahn in etlichen Fällen sicherer und sinnvoller erscheint. Beispiele gefährlicher und unbequemer Radwege sind Große Bleiche, Hindenburgstraße und Boppstraße.