Die Verwaltung hat mit dem für die
Weihnachtsbeleuchtung der Wellritzstraße in Wiesbaden zuständigen
Stadtteilmanagement Kontakt aufgenommen und folgende Informationen erhalten.
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Es wurden mit Spendengeldern der dort
ansässigen Gewerbetreibenden und mit Zuschüssen der „sozialen Stadt“
Leuchtmittel angeschafft, die jetzt in Besitz der Initiative Westend e. V.
sind.
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Die gesamte Weihnachtsbeleuchtung wird von
den Gewerbetreibenden der Wellritzstraße und der Initiative Westend e.V. in
Eigeninitiative durchgeführt.
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Dazu wird ein Hubsteiger angemietet, mit dem
die Beleuchtung an den Häuserfassaden angebracht wird.
Benötig wird:
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Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde für
Benutzung des Hubsteigers auf der Straße, evtl. „reservieren“ von Parkplätzen.
Prüfung der Überspannungen (Sicherheit, Funktionsfähigkeit) durch die
Stadtwerke, alle 4 Jahre vorgeschrieben (jedes Jahr zur Absicherung empfohlen).
Für genauere Informationen der technischen
Umsetzung und weitere Fragen steht das Stadtteilmanagement telefonisch zur
Verfügung.
Die für das Anbringen einer
Weihnachtsbeleuchtung relevante Länge der Boppstraße beträgt rd. 600 m.
Um keine nachteilige Wirkung zu erzielen,
sollten die Überspannungen mind. alle 25 Meter angebracht werden. Die
günstigste Form einer Überspannung sind die sog. Ice-Lights, so wie sie auch
auf dem Mainzer Weihnachtsmarkt eingesetzt werden (ohne Motiv). 24 Stränge
würden benötigt werden, zusätzlich die Montage, das Setzen der Befestigungen
sowie die statische Prüfung.
Für die geforderte Weihnachtsbeleuchtung ist
mit Kosten (Anschaffung inklusive Montage) in Höhe von rd. 35.000 € im ersten
Jahr zu rechnen. In den Folgejahren entstehen Kosten für die Lagerung und
Montage, die laut Anbieter in Höhe von rd. 8.000 € angegeben wurden.
Inwiefern bei der Montage auf eine
Fremdfirma zu verzichten ist, sollte auch rechtlich genauestens geprüft werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass im
Vorfeld einer geplanten Anbringung von Weihnachtsbeleuchtung sowohl aus
technischer, als auch stadtpflegerischer Sicht die Umsetzung zunächst zwingend
geprüft werden muss.