Stellungnahme:
Die Anlage eines Fußgängerüberweges in einer
Tempo 30 Zone ist in der Regel entbehrlich. Des Weiteren werden Fußgängerüberwege
auch erst dann eingerichtet, wenn mindestens 50 Fußgänger in einer
Spitzenstunde die Straße überqueren und gleichzeitig ein Kraftfahrzeugverkehr
von 200 Fahrzeugen vorliegt. Empfohlen werden diese Fußgängerüberwege erst bei
100 Fußgängern in der Spitzenstunde und 300 Kraftfahrzeugen.
Als geeignete Querungsanlagen dienen in
Tempo 30 Zonen Mittelinseln oder Aufpflasterungen. In der Canisiusstraße wurde
bei dem Ausbau die Aufpflasterung gewählt, um den Fahrzeugführer darauf
aufmerksam zu machen, dass hier Kinder queren. Hierdurch konnte auch die
Geschwindigkeit der Fahrzeuge gesenkt werden. Die Verwaltung wird zusätzlich
nochmals Markierungen anbringen, um auf die Querung aufmerksam zu machen.