Betreff
Antrag Nr. 1695/2009 der REP Ortsbeiratsfraktion Mainz-Gonsenheim hier: Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Canisiusstraße Einmündungsbereich Werrastraße
Vorlage
0870/2010
Aktenzeichen
68 60 Go
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Stellungnahme:

 

Die Anlage eines Fußgängerüberweges in einer Tempo 30 Zone ist in der Regel entbehrlich. Des Weiteren werden Fußgängerüberwege auch erst dann eingerichtet, wenn mindestens 50 Fußgänger in einer Spitzenstunde die Straße überqueren und gleichzeitig ein Kraftfahrzeugverkehr von 200 Fahrzeugen vorliegt. Empfohlen werden diese Fußgängerüberwege erst bei 100 Fußgängern in der Spitzenstunde und 300 Kraftfahrzeugen.

 

Als geeignete Querungsanlagen dienen in Tempo 30 Zonen Mittelinseln oder Aufpflasterungen. In der Canisiusstraße wurde bei dem Ausbau die Aufpflasterung gewählt, um den Fahrzeugführer darauf aufmerksam zu machen, dass hier Kinder queren. Hierdurch konnte auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge gesenkt werden. Die Verwaltung wird zusätzlich nochmals Markierungen anbringen, um auf die Querung aufmerksam zu machen.