Betreff
Sachstandsbericht zum Antrag 0097/2010 Ortsbeirat Mainz-Marienborn, Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 63
Vorlage
0596/2010
Aktenzeichen
17 12 08.10
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

 

Zuständige Behörde für die Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der BAB A63 im abschnitt Mainz Marienborn ist der Landesbetrieb Mobilität als Straßenbaulastträger.

 

Voraussetzung für die Prüfung und Veranlassung von Lärmschutzmaßnahmen ist die wesentliche Änderung der Straße gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).

 

Ummarkierungen von Standstreifen in Fahrbahnen sind keine wesentliche Änderung im Sinne des Regelwerkes, da mit ihnen keine bauliche Veränderung einhergehen. Die alleinige Zunahme des Straßenverkehrs löst somit keine Prüfpflicht aus, die Verlängerung von Ab- und Auffahrten wie in Klein – Winternheim  geschehen gleichwohl schon.

Sofern es im Abschnitt Mainz – Marienborn zu einer wesentlichen Änderung der A63 im Sinne des Regelwerkes kommt, wird die Stadt Mainz als Träger öffentlicher Belange beteiligt und den erforderlichen Lärmschutz für die Bürger in Mainz Marienborn einfordern.

Da derzeit keine wesentliche Änderung der A63 seitens des Straßenbaulastträgers geplant ist, besteht für die Verwaltung aktuell keine Möglichkeit Lärmschutzmaßnahmen einzufordern.

 

Hinweis/ Hintergrund:

Im Jahre 1989 wurde auf Grund der sogenannten Übergangsregelung im Rahmen des vierstreifigen Ausbaus der A63 im Bereich Marienborn eine Lärmschutzwand errichtet. Darüber hinaus wurden an einer Vielzahl von Wohngebäuden im Bereich der Altkönigstraße passive Schutzmaßnahmen durchgeführt.

Im Jahre 1998 wurde in Fahrtrichtung Mainz von der Anschlussstelle Klein-Winternheim bis zum Autobahnkreuz Mainz ein durchgehender sogenannter Verflechtungsstreifen durch Umnutzung des Standstreifens eingerichtet. Über die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen entscheidet die zuständige Landesbehörde nach Anhörung der Träger öffentlicher Belange, zu denen auch die Stadt Mainz gehört, in eigener Verantwortung. So hat die Stadt Mainz im Zuge der Anhörung bei der Planfeststellung zum Ausbau BAB A63 , Mainz-Alzey, Beseitigung des Engpasses in Höhe Mainz-Marienborn gerade auf die Frage des ausreichenden Lärmschutzes deutlich hingewiesen.  Der Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz sah jedoch für diese Baumaßnahmen keine ergänzenden Lärmschutzmaßnahmen vor.