Die Immissionsprognosen, die im Rahmen des seit 02.02.10 zum Ruhen gebrachten Genehmigungsverfahrens für die Ansiedlung der Fa. Mogat im Wirtschaftspark Mainz erstellt und vorgelegt wurden, genügen den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und technischen Regelwerken, nach denen Gutachten zu Lärm und Geruch erstellt werden.
Es ist der Verwaltung nicht möglich sicherzustellen, dass
über diese Anforderungen hinaus Untersuchungen erfolgen.
Sollte sich bei einem neuen Standort für die Fa. Mogat oder einem anderen
Vorhaben innerhalb des Bebauungsplans He 116 eine Betroffenheit von
Mainz-Ebersheim zeigen, wird dies in den Gutachten bei der Antragserstellung
gewürdigt werden. Eine pauschale Zusage, bei allen nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz zu genehmigenden Vorhaben im Wirtschaftspark die
Situation in Mainz-Ebersheim zu untersuchen, kann nicht gegeben werden.