Mit Schreiben vom 02.02.2010 wurde Herr
Ortsvorsteher Schwedass über die erforderlichen Abläufe im Vorfeld der
Beantragung von Fördermitteln zum Breitbandausbau informiert.
Als erstes muss eine Bedarfsermittlung
durchgeführt werden. Geklärt wird damit das grundsätzliche Interesse an einem
Breitbandanschluss von mindestens 2 MBit, unterteilt in private und gewerbliche
Nutzung. Darüber hinaus werden noch Wünsche und Anmerkungen mit aufgenommen.
Dazu hat die Wirtschaftsförderung Herrn
Ortsvorsteher Schwedass einen Fragenkatalog zur Veröffentlichung im Ebersheimer
Gewerbeheft mit Erscheinungsdatum 26. März 2010 zur Verfügung gestellt. Jeder
Haushalt und Gewerbebetrieb kann somit bei der Ermittlung des Bedarfes mithelfen.
Die Wirtschaftsförderung Mainz wird die Auswertung der Befragung vornehmen.
Eine interkommunale Kooperation mit der Verbandsgemeinde
Nieder-Olm ist seitens der Stadt Mainz angestrebt, der zuständige
Ansprechpartner der Verbandsgemeinde Nieder-Olm hat gegenüber Herrn
Ortsvorsteher Schwedass bereits Interesse signalisiert. Aktuell soll auch dort
eine Bedarfsermittlung durchgeführt werden.
Nach Abschluss der Bedarfsermittlung (ca. 3
Wochen nach Erscheinen des Ebersheimers Gewerbeheftes) kann die nicht-förmliche
Interessenbekundung eingeleitet werden. Gespräche mit Vertretern der
Breitbandinitiative Rheinland-Pfalz werden durch die Wirtschaftsförderung
zeitgleich organisiert.
Sofern der Markt nach dem nicht förmlichen
Interessenbekundungsverfahren kein Breitbandangebot hervorbringt, kann die
Gewährung einer Beihilfe nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung in
Betracht kommen.
Zu beachten ist dabei stets, dass auch
Funkanbieter ein Angebot abgeben können.