Betreff
Bauleitplanverfahren "Gutshof Laubenheimer Höhe - VEP (L 68)" (Aufstellungsbeschluss) a) Änderung Nr. 35 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Gutshof Laubenheimer Höhe - VEP (L 68)" hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB - Vorlage in Planstufe I - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB b) Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Gutshof Laubenheimer Höhe - VEP (L 68)" hier: - Entscheidung über die Einleitung gemäß § 12 Abs. 2 BauGB und Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Vorlage in Planstufe I - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2033/2009/1
Aktenzeichen
61 20 02 Ä 35 und 61 26 Lau 68
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt, der Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim / der Ortsbeirat Mainz-Laubenheim / der Ortsbeirat Mainz-Weisenau nimmt zur Kenntnis, der Stadtrat beschließt zu den o. g. Bauleitplanentwürfen:
zu a) den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB,
zu b) die Einleitung des VEP auf der Grundlage der vom Investor vorgelegten Plangrundlagen gemäß § 12 Abs. 2 BauGB und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB,
zu a) und b) - die Vorlage in Planstufe I
- die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
im Aushangverfahren