Betreff
Stellungnahme des Deutschen Städtetages zum Bleiberecht (REP)
Vorlage
0280/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)

In den letzten „Mitteilungen des Deutschen Städtetages“ (Nr. 10/09) ist eine Erklärung des Städtetages zum Bleiberecht abgedruckt, in welcher dessen Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Articus erklärt, dass der Städtetag die jüngst getroffene Regelung im Bezug auf die Fristverlängerung für bestimmte Ausländergruppen begrüßt.

Die betroffenen ca. 30 000 Personen hätten ursprünglich längst ausgewiesen werden sollen, erhielten dann aber einen Aufschub von 2 Jahren.

In diesem Zeitraum hatten sie die Möglichkeit, ihren Aufenthalt dauerhaft zu sichern, in dem sie sich durch die Aufnahme einer geregelten Arbeit in die Lage versetzen sollten, sich und ihre Familienangehörigen selbst zu versorgen und damit ihre staatliche Alimentierung zu beenden. Diese Arbeitsaufnahme war dabei die ausdrückliche Voraussetzung für einen weiteren, dauerhaften Aufenthalt in Deutschland.

Da nach Ablauf der Frist zum Ende des letzten Jahres so gut wie keiner der Betroffenen diese Voraussetzung erfüllt hat, hätte spätestens dann die längst überfällige Abschiebung dieser Personen erfolgen müssen.

Auf der letzten Innenministerkonferenz wurde jedoch entschieden, diese zuvor selbst beschlossene Regelung wieder aufzuheben und die betroffenen Personen weiterhin im Land zu belassen.

Die abgelaufene Frist wurde um zwei weitere Jahre verlängert und das bisherige Kriterium der Arbeitsaufnahme gestrichen.

Künftig soll es für den weiteren Aufenthalt in Deutschland demnach genügen, wenn die betroffenen Ausländer glaubhaft nachweisen können, dass sie sich zumindest bemüht haben, eine Arbeit zu finden.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages erklärte desweiteren, dass sich der Städtetag nun auch dafür einsetzen wolle, die Voraussetzungen für Bleibeberechtigte mit Kindern in einer noch ausstehenden Nachfolgeregelung zu verbessern.