In den letzten „Mitteilungen des Deutschen
Städtetages“ (Nr. 10/09) ist eine Erklärung des Städtetages zum Bleiberecht
abgedruckt, in welcher dessen Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Articus erklärt,
dass der Städtetag die jüngst getroffene Regelung im Bezug auf die
Fristverlängerung für bestimmte Ausländergruppen begrüßt.
Die betroffenen ca. 30 000 Personen hätten
ursprünglich längst ausgewiesen werden sollen, erhielten dann aber einen
Aufschub von 2 Jahren.
In diesem Zeitraum hatten sie die Möglichkeit,
ihren Aufenthalt dauerhaft zu sichern, in dem sie sich durch die Aufnahme einer
geregelten Arbeit in die Lage versetzen sollten, sich und ihre
Familienangehörigen selbst zu versorgen und damit ihre staatliche Alimentierung
zu beenden. Diese Arbeitsaufnahme war dabei die ausdrückliche Voraussetzung für
einen weiteren, dauerhaften Aufenthalt in Deutschland.
Da nach Ablauf der Frist zum Ende des letzten
Jahres so gut wie keiner der Betroffenen diese Voraussetzung erfüllt hat, hätte
spätestens dann die längst überfällige Abschiebung dieser Personen erfolgen
müssen.
Auf der letzten Innenministerkonferenz wurde jedoch
entschieden, diese zuvor selbst beschlossene Regelung wieder aufzuheben und die
betroffenen Personen weiterhin im Land zu belassen.
Die abgelaufene Frist wurde um zwei weitere Jahre
verlängert und das bisherige Kriterium der Arbeitsaufnahme gestrichen.
Künftig soll es für den weiteren Aufenthalt in
Deutschland demnach genügen, wenn die betroffenen Ausländer glaubhaft
nachweisen können, dass sie sich zumindest bemüht haben, eine Arbeit zu finden.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages
erklärte desweiteren, dass sich der Städtetag nun auch dafür einsetzen wolle,
die Voraussetzungen für Bleibeberechtigte mit Kindern in einer noch
ausstehenden Nachfolgeregelung zu verbessern.