Betreff
Folgen der Trennung der Aufgabenbereiche in den Arbeitsargenturen
Vorlage
0276/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)
Das Bundesverfassungsgericht hat die
Zusammenarbeit von Bund und Kommunen in den Arbeitsagenturen (Argen) für
verfassungswidrig erklärt. In der Folge müssen nun die Aufgabenbereiche von
Bund und Kommunen wieder getrennt werden, was sich auch auf die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirkt. In vielen Kommunen im Bundesgebiet
nehmen Bedienstete der Argen ihr Rückkehrrecht zu den Stadtverwaltungen wahr.
Die bisher praktizierte, sinnvolle
Zusammenarbeit der verschiedenen staatlichen Ebenen wird durch die verordnete
Trennung der Aufgabenbereiche ebenfalls erschwert.