Betreff
Folgen der Trennung der Aufgabenbereiche in den Arbeitsargenturen
Vorlage
0276/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Zusammenarbeit von Bund und Kommunen in den Arbeitsagenturen (Argen) für verfassungswidrig erklärt. In der Folge müssen nun die Aufgabenbereiche von Bund und Kommunen wieder getrennt werden, was sich auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirkt. In vielen Kommunen im Bundesgebiet nehmen Bedienstete der Argen ihr Rückkehrrecht zu den Stadtverwaltungen wahr.

Die bisher praktizierte, sinnvolle Zusammenarbeit der verschiedenen staatlichen Ebenen wird durch die verordnete Trennung der Aufgabenbereiche ebenfalls erschwert.