Betreff
Stand der Altstadtsanierung (CDU)
Vorlage
0206/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)

Zur Behebung städtebaulicher Missstände führt die Stadt Mainz in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durch. Zu diesen städtebaulichen Missständen gehören gemäß § 136 Absatz 3 Nummer 2c Baugesetzbuch unter anderem Mängel bei der Ausstattung eines Gebiets mit Grünflächen. Die vom Stadtrat beschlossenen Sanierungsbebauungspläne setzen deshalb im Rahmen der Maßnahmen zur Blockentkernung eine Ausweitung privater Grünflächen zeichnerisch fest. Seit Rechtsverbindlichkeit der für das Sanierungsgebiet „Südliche Altstadt, Teil B“ maßgeblichen Bebauungspläne sind mittlerweile fast zwei Jahrzehnte vergangen.