Betreff
Stand der Altstadtsanierung (CDU)
Vorlage
0206/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)
Zur
Behebung städtebaulicher Missstände führt die Stadt Mainz in förmlich
festgelegten Sanierungsgebieten städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durch. Zu
diesen städtebaulichen Missständen gehören gemäß § 136 Absatz 3 Nummer 2c
Baugesetzbuch unter anderem Mängel bei der Ausstattung eines Gebiets mit
Grünflächen. Die vom Stadtrat beschlossenen Sanierungsbebauungspläne setzen
deshalb im Rahmen der Maßnahmen zur Blockentkernung eine Ausweitung privater
Grünflächen zeichnerisch fest. Seit Rechtsverbindlichkeit der für das
Sanierungsgebiet „Südliche Altstadt, Teil B“ maßgeblichen Bebauungspläne sind
mittlerweile fast zwei Jahrzehnte vergangen.