Betreff
Private Initiativen zur Stadtentwicklung (§ 171 f BauGB) (CDU)
Vorlage
0203/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)

Bundesweit wird die Einrichtung von „urban improvement districts“ diskutiert. Der Bundesgesetzgeber hat dafür einen Ermächtigungsrahmen geschaffen. In diesen Gebieten sollen in privater Verantwortung standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden können. Grundlage ist ein mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde abgestimmtes Konzept zur Stärkung oder Entwicklung von Bereichen der Innenstädte, Stadtteilzentren, Wohnquartiere und Gewerbezentren sowie von sonstigen für die städtebauliche Entwicklung bedeutsamen Bereichen. Zur Finanzierung der Maßnahmen und Verteilung des damit verbundenen Aufwands können durch Landesrecht Regelungen getroffen werden. Zum sogenannten „urban improvement district“ gehört als Unterfall auch der BID.