Betreff
Private Initiativen zur Stadtentwicklung (§ 171 f BauGB) (CDU)
Vorlage
0203/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)
Bundesweit
wird die Einrichtung von „urban improvement districts“ diskutiert. Der
Bundesgesetzgeber hat dafür einen Ermächtigungsrahmen geschaffen. In diesen
Gebieten sollen in privater Verantwortung standortbezogene Maßnahmen
durchgeführt werden können. Grundlage ist ein mit den städtebaulichen Zielen
der Gemeinde abgestimmtes Konzept zur Stärkung oder Entwicklung von Bereichen
der Innenstädte, Stadtteilzentren, Wohnquartiere und Gewerbezentren sowie von
sonstigen für die städtebauliche Entwicklung bedeutsamen Bereichen. Zur
Finanzierung der Maßnahmen und Verteilung des damit verbundenen Aufwands können
durch Landesrecht Regelungen getroffen werden. Zum sogenannten „urban
improvement district“ gehört als Unterfall auch der BID.