Betreff
Aufhebung des Fahrradfahrverbots im Volkspark (FDP)
Vorlage
0096/2010
Art
Antrag (Stadtrat)
Untergeordnete Vorlage(n)
Begründung:
Das Fahrradfahren im
Volkspark ist verboten. Um das Befahren des Volksparks zu unterbinden, wurden vor
einiger Zeit sogar eigens Absperrungen am Eingang des Volksparks errichtet.
Diese Absperrungen behindern
jedoch nicht nur Fahrradfahrern den Zugang zum Volkspark. Auch Passanten mit
Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben es an den besagten Eingängen schwer auf
das Volksparkgelände zu gelangen.
Der Volkspark sollte auch
zukünftig den Mainzer Bürgerinnen und Bürgern als Naherholungsgebiet und für
sportliche Betätigungen zur Verfügung stehen. Warum das Fahrradfahren auf
festen Wegen im Volksparkgelände nicht erlaubt sein sollte, ist nicht
nachzuvollziehen.
Weitere Begründung
erfolgt mündlich!