Betreff
Aufhebung des Fahrradfahrverbots im Volkspark (FDP)
Vorlage
0096/2010
Art
Antrag (Stadtrat)
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Das Fahrradfahren im Volkspark ist verboten. Um das Befahren des Volksparks zu unterbinden, wurden vor einiger Zeit sogar eigens Absperrungen am Eingang des Volksparks errichtet.

Diese Absperrungen behindern jedoch nicht nur Fahrradfahrern den Zugang zum Volkspark. Auch Passanten mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben es an den besagten Eingängen schwer auf das Volksparkgelände zu gelangen.

Der Volkspark sollte auch zukünftig den Mainzer Bürgerinnen und Bürgern als Naherholungsgebiet und für sportliche Betätigungen zur Verfügung stehen. Warum das Fahrradfahren auf festen Wegen im Volksparkgelände nicht erlaubt sein sollte, ist nicht nachzuvollziehen.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich!