Betreff
„Das Mainzer Straßenbahnnetz weiter ausbauen!“ (Antrag 0943/2020)
Sachstandsbericht zur Vorzugsvariante für Teilprojekt 2 (Innenstadt) und Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Vorlage
0276/2025
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtvorstand/der Ausschuss für Mobilität/der Bau- und Sanierungsausschuss/der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie die Ortsbeiräte Altstadt und Neustadt nehmen den Stand der Vorplanungen zur Straßenbahnerweiterung Teilprojekt 2 „Innenstadt“ zur Kenntnis.  Die vorgenannten Gremien empfehlen und der Stadtrat beschließt Folgendes:

1.        Die Variante „Rheinachse/Rheinallee mit Führung über den „Nordabschnitt Große Bleiche“, die die Verwaltung und die MVG als Empfehlung aus dem Beteiligungsprozess mittragen, wird als Vorzugsvariante planerisch weiterverfolgt und vertieft. Diese verfolgt die Straßenbahntrasse vom Schillerplatz über die Ludwigsstraße, Schusterstraße, Flachsmarktstraße und die nördliche Große Bleiche an die Peter-Altmeier-Allee und im Anschluss über die Rheinallee bis zum Kaiser-Karl-Ring. Bestandteil der Variante ist die Spange über Nahestraße/Goethestraße.

2.        Im Abschnitt zwischen Schillerplatz und Quintinsstraße werden im weiteren Planungsprozess in der Ludwigsstraße vor allem die Auswirkungen von Oberleitungen auf Stadtbild, Denkmalpflege und Grünerhalt optimiert. Dabei wird auch ein oberleitungsfreier Betrieb geprüft und für alle Optionen, die sich hier aus technischen Entwicklungen ergeben können, offengehalten.

3.        Um die Betriebssicherheit zu erhöhen und Ausweichmöglichkeiten für veranstaltungsbedingte Sperrungen der Ludwigsstraße zu schaffen, untersuchen die MVG und die Verwaltung zwischen Münsterplatz und Bauhofstraße eine Gleistrasse in der Großen Bleiche als Ergänzungs- und Ausweichstrecke. Alternativ wird eine innenstadtnahe Wendemöglichkeit geprüft.

4.        Verwaltung und MVG werden die erforderlichen Rahmenbedingungen für einen weitreichend störungsfreien Straßenbahnbetrieb, auch in den verkehrlichen Spitzenzeiten, in den Abschnitten, in denen die Straßenbahn gemeinsam mit dem MIV geführt werden muss, erarbeiten. Die daraus resultierenden Effekte für den Fuß- und Radverkehr sowie den MIV im Zuge der „Vorzugsvariante Rheinachse“ werden ebenfalls in weiteren Planungsschritten vertieft.

Die MVG und die Verwaltung berichten den städtischen Gremien über die gewonnenen Erkenntnisse und fortgeschriebenen Planungsparameter.