Begründung:
Die ÖDP fordert, dass der Haushaltsentwurf wie folgt
nachjustiert wird:
1.
Grundsteuer
Die geplante Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 480 Punkten auf 600 Punkte ist unstrittig ein eklatanter Verstoß gegen das Versprechen einer für die Bürgerinnen und Bürger aufkommensneutralen Grundsteuerreform. Danach dürfte eine Neufestsetzung des Hebesatzes auf maximal 403 Punkte erfolgen. Wir erwarten daher, dass der Hebesatz auf maximal 420 Punkte gesetzt wird. Im Gegenzug müssen in der Verwaltung stärkere Einsparanstrengungen durch Digitalisierung und Bürokratieabbau erfolgen.
2.
Elternbeiträge
Eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Mittagessen in Schulen und Kitas (siehe Konsolidierungsmaßnahmen Punkte 10 und 12) muss grundsätzlich nach sozialen Kriterien gestaffelt werden. Die Ganztagsangebote (Punkt 11 der Liste) sind eine Folge von Beschlüssen auf Landesebene und müssen daher im Sinne des Konnexitätsprinzips durch eine Erhöhung der Landeszuschüsse gefördert werden. Diese Zuschusserhöhung muss konsequent auf Grundlage der vorhandenen gesetzlichen Selbstverpflichtung des Landes zur Einhaltung des Konnexitätsprinzips eingefordert werden.
3.
Kultur
Die Kürzungen und die Gebühren- bzw. Eintrittserhöhungen im Kulturbereich (Messen & Märkte, Eintrittsgelder Museen, Zuschüsse, Palatin-Kino – Punkte 15, 16, 17, 31) sind zurückzunehmen. Im Gegenzug muss mit dem Land über einen höheren Zuschuss für das Mainzer Staatstheater verhandelt werden, um einen nennenswerten Beitrag zur Haushaltssanierung zu erhalten. Dies würde es der Stadt ermöglichen, kleinere Kulturprojekte weiterhin auskömmlich zu fördern.
4.
Gebäudeunterhalt
Die Reduzierung der „angemeldeten“ Kosten für den Gebäudeunterhalt und -bewirtschaftung ist zurückzunehmen, da eine solche Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt viel höhere Folgekosten verursacht. Es könnte wieder ein gewaltiger Investitionsrückstau entstehen, der dann zukünftige Haushalte belastet! Daher muss die Verwaltung umgehend im Jahr 2025 eine Zukunftsperspektive für die GWM aufzeigen. Zur Gegenfinanzierung erwarten wir, dass die Stadt Mainz eine konsequente Parkraumbewirtschaftung umsetzt, um hier neue Einnahmen zu generieren.
5.
Reduzierung der Kosten im Sozial- und
Jugendbereich
Die Reduzierung der Kosten im Sozial- und Jugendbereich um 36 Millionen Euro ist zweifelsohne einer der größeren Konsolidierungsmaßnahmen, die die Verwaltung dem Stadtrat vorlegt. Allerdings muss man hier aufpassen, dass kein sozialer Kahlschlag erfolgt. Viele soziale Gemeinwesenprojekte arbeiten am Limit und müssten eigentlich finanziell besser ausgestattet werden. Da die Verwaltung kurzfristig nicht in der Lage ist, ihre Einsparvorschläge dem Stadtrat transparent und nachvollziehbar aufzulisten, darf diese Kostenreduzierung zunächst nicht beschlossen werden. Wir fordern eine Streichung dieser Position (Punkt 24) aus dem Katalog der Konsolidierungsmaßnahmen.
6.
Keine Schaffung eines zusätzlichen
zweiten ehrenamtlichen Dezernats.
Fazit
Wir bitten den Stadtrat, mit diesem Haushaltsbegleitantrag den vorliegenden Haushaltplanentwurf wieder ins soziale Gleichgewicht zu bringen.
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender