Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundstücke und deren Bebauung. Sie fließt in vollem Umfang den Gemeinden zu, denen die Grundstücke zugeordnet werden.
Ab 2025 gilt eine neue Grundsteuer in Deutschland. Die Finanzämter stellen als Bemessungsgrundlage den Einheitswert fest sowie den Grundsteuermessbetrag. Auf diesen wenden die Gemeinden einen von ihnen festgelegten Hebesatz an. Die Grundsteuer kann – je nach Mietvertrag – von den Eigentümern als Betriebskosten den Mietern in Rechnung gestellt werden. (Wikipedia 2024)
Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform von 2019 versprach
die Bundes-, Landes- und Kommunal-Politik, die Reform „aufkommensneutral“ zu
gestalten. Für Mainz würde das bedeuten, der Hebesatz für die Grundsteuer A
würde 575 Punkte, der für die Grundsteuer B 403 Punkte betragen. (vgl. Liste
aufkommensneutraler Hebesätze Ministerium der Finanzen, RLP).