Betreff
Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz
hier: Prüfbericht über den Jahresabschluss 2023 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses
Vorlage
1599/2024
Aktenzeichen
70 07 06
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Werkausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat nimmt den Prüfbericht über den Jahresabschluss 2023, die Erfolgsübersicht und den Lagebericht der Werkleitung des Eigenbetriebs Stadtreinigung (EBS) zur Kenntnis und beschließt,

  1. die in den Betriebsbereichen Straßenreinigung und Abfallentsorgung erzielten Gewinne zum Ausgleich des Verlustvortrags aus den Vorjahren zu verwenden
  2. den Gewinn aus dem Betriebszweig Deponie auf neue Rechnung vorzutragen
  3. den Verlust im Betriebszweig Betrieb gewerblicher Art nach dem Verhältnis der von den Betriebsbereichen Straßenreinigung (12,77 %) und Abfallentsorgung (87,23 %) erbrachten Erlöse aufzuteilen und auf neue Rechnung vorzutragen
  4. den restlichen Überschuss in die allgemeine Rücklage zu überführen
  5. den abfallwirtschaftlichen Bestandteil des Jahresabschlusses 2023 des EBM in die Eröffnungsbilanz der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz und Mainz Bingen AöR einzubringen.

Prüfung des Anlagevermögens, ob eventuell ein Übergewinn vorliegt (1,6 % Verzinsung). Wenn ja, ist der Übergewinn in eine Gewinnrückstellung zu buchen und kann dann im Folgejahr aufgelöst werden.