Betreff
Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz
hier: Prüfbericht über den Jahresabschluss 2023 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses
hier: Prüfbericht über den Jahresabschluss 2023 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses
Vorlage
1599/2024
Aktenzeichen
70 07 06
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Werkausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der
Stadtrat nimmt den Prüfbericht über den Jahresabschluss 2023, die
Erfolgsübersicht und den Lagebericht der Werkleitung des Eigenbetriebs
Stadtreinigung (EBS) zur Kenntnis und beschließt,
- die in den Betriebsbereichen Straßenreinigung
und Abfallentsorgung erzielten Gewinne zum Ausgleich des Verlustvortrags
aus den Vorjahren zu verwenden
- den Gewinn aus dem Betriebszweig Deponie auf
neue Rechnung vorzutragen
- den Verlust im Betriebszweig Betrieb
gewerblicher Art nach dem Verhältnis der von den Betriebsbereichen
Straßenreinigung (12,77 %) und Abfallentsorgung (87,23 %) erbrachten
Erlöse aufzuteilen und auf neue Rechnung vorzutragen
- den restlichen Überschuss in die allgemeine
Rücklage zu überführen
- den abfallwirtschaftlichen Bestandteil des
Jahresabschlusses 2023 des EBM in die Eröffnungsbilanz der Kommunalen
Abfallwirtschaft Mainz und Mainz Bingen AöR einzubringen.
Prüfung
des Anlagevermögens, ob eventuell ein Übergewinn vorliegt (1,6 % Verzinsung).
Wenn ja, ist der Übergewinn in eine Gewinnrückstellung zu buchen und kann dann
im Folgejahr aufgelöst werden.