hier: Jahresabschluss zum 31.12.2023
Nach
Kenntnisnahme des Prüfberichts der PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2023 der Mainzer Stadtwerke AG empfiehlt der Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen und beschließt der Stadtrat:
1.
die
Feststellung des Jahresabschlusses der MSW mit einem Jahresüberschuss i.H.v.
38.604 TEUR und einem Bilanzgewinn i.H.v. 24.337 TEUR;
2.
die
Verwendung des Bilanzgewinns i.H.v. 24.337 TEUR für eine Bruttodividende i.H.v.
6.000 TEUR (davon: 398 TEUR an Stadt Mainz und 5.602 TEUR an ZBM), die
Einstellung von 1.378 TEUR in die gesetzliche Rücklage, die Einstellung von
10.959 TEUR in die anderen Gewinnrücklagen sowie einen Gewinnvortrag i.H.v.
6.000 TEUR;
3.
die
Entlastung des Vorstands der MSW für das Geschäftsjahr 2023;
4.
die
Entlastung des Aufsichtsrates der MSW für das Geschäftsjahr 2023;
5.
die
PricewaterhouseCoopers GmbH, WpG, Frankfurt am Main, gem. § 318 HGB als
Ab-schlussprüfer des Jahresabschlusses der MSW für das Geschäftsjahr 2024 zu
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