Betreff
Wirtschaftliche Beteiligung; Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH (MAW)
hier: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
hier: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Vorlage
1053/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat stimmt gemäß §
89
Abs. 2
i. V. m. § 89 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO RP) der
Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG,
Mainz, als Abschlussprüfer für Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH zur Prüfung
des Jahresabschlusses 2024 zu.