Betreff
Wirtschaftliche Beteiligung; Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH (MAW)
hier: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Vorlage
1053/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat stimmt gemäß § 89

Abs. 2 i. V. m. § 89 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO RP) der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG, Mainz, als Abschlussprüfer für Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 zu.