Betreff
Wirtschaftliche Beteilgung; Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH
hier: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
hier: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Vorlage
1037/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat stimmt gemäß §
89 Abs. 2 i. V. m. § 89 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO RP)
der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MNT Revision und Treuhand
GmbH als Abschlussprüfer für die Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt
Mainz mbH (GVG) zur Prüfung des Jahresabschlusses 2025 zu.