Betreff
Wirtschaftliche Beteilgung; Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH
hier: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Vorlage
1037/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat stimmt gemäß § 89 Abs. 2 i. V. m. § 89 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO RP) der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MNT Revision und Treuhand GmbH als Abschlussprüfer für die Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH (GVG) zur Prüfung des Jahresabschlusses 2025 zu.