Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem Haushaltsjahr 2023 nach 2024
Vorlage
0656/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt,
die in der
Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem
Haushaltsjahr 2023 für übertragbar zu erklären.
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den
kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen aus dem Haushaltsjahr 2023 gemäß der Anlage 2 Kenntnis.