Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem Haushaltsjahr 2023 nach 2024
Vorlage
0656/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt, die in der

Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2023 für übertragbar zu erklären.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen aus dem Haushaltsjahr 2023 gemäß der Anlage 2 Kenntnis.