hier: Brunnen im Schwester-Mathilde-Weg
Die Verwaltung nimmt wie folgt
Stellung:
Wie im
Sachstandbericht des 61-Stadtplanungsamtes vom 06.10.2023 erläutert, handelt es
sich bei den betroffenen Flächen des Brunnens, als auch bei der Stellfläche der
Mülltonnen um städtisches Eigentum und gewidmete Flächen. Die Grünanlage mit
Brunnen liegt ebenso wie die ursprüngliche Mülltonnenstellfläche im Zuständigkeitsbereich
des 67-Grün- und Umweltamtes, der Schwester-Mathilde-Weg und die Stellplätze im
Zuständigkeitsbereich des 61-Stadtplanungsamt, Abt. Straßenbetrieb.
Der Geschäftsführer der Firma Ambulanter Dienst
Gesundheitspflege GmbH (=Gesundheitsdienst), Herr Karim Elkhawaga, hatte
angeboten, den Brunnen auf seine Kosten zu renovieren bzw. durch einen anderen
Brunnen zu ersetzen und diesen laufend zu unterhalten. Planungen eines
Architekten existierten bereits. Als Gegenleistung für die Neugestaltung von
Brunnen und Platz wurde eine vertragliche Vereinbarung erbeten. Diese
Vereinbarung sollte die unentgeltliche Verpachtung der Fläche beinhalten.
Letztendlich wurde das Projekt jedoch zurückgestellt. Die Verwaltung nimmt den
Antrag als Anlass, den Sachverhalt wieder aufzugreifen und die aktuelle
Situation mit den tangierten Fachämtern, als auch mit Herrn Elkhawaga zu
klären.
Sofern von den Fachämtern bestätigt wird, dass die öffentlich gewidmete
Fläche im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung dem Gesundheitsdienst überlassen werden kann und auch den Brunnen aus
der Zuständigkeit des Amtes 67 auf den Gesundheitsdienst übergehen soll,
könnten entsprechende vertragliche Regelungen getroffen werden.