Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 0947/2023 - SPD, CDU, Grüne, FDP und Linke;
hier: Brunnen im Schwester-Mathilde-Weg
Vorlage
0424/2024
Aktenzeichen
23 Wei 05 1/10
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Wie im Sachstandbericht des 61-Stadtplanungsamtes vom 06.10.2023 erläutert, handelt es sich bei den betroffenen Flächen des Brunnens, als auch bei der Stellfläche der Mülltonnen um städtisches Eigentum und gewidmete Flächen. Die Grünanlage mit Brunnen liegt ebenso wie die ursprüngliche Mülltonnenstellfläche im Zuständigkeitsbereich des 67-Grün- und Umweltamtes, der Schwester-Mathilde-Weg und die Stellplätze im Zuständig­keitsbereich des 61-Stadtplanungsamt, Abt. Straßenbetrieb.

 

Der Geschäftsführer der Firma Ambulanter Dienst Gesundheitspflege GmbH (=Gesundheitsdienst), Herr Karim Elkhawaga, hatte angeboten, den Brunnen auf seine Kosten zu renovieren bzw. durch einen anderen Brunnen zu ersetzen und diesen laufend zu unterhalten. Planungen eines Architekten existierten bereits. Als Gegenleistung für die Neugestaltung von Brunnen und Platz wurde eine vertragliche Vereinbarung erbeten. Diese Vereinbarung sollte die unentgeltliche Verpachtung der Fläche beinhalten. Letztendlich wurde das Projekt jedoch zurückgestellt. Die Verwaltung nimmt den Antrag als Anlass, den Sachverhalt wieder aufzugreifen und die aktuelle Situation mit den tangierten Fachämtern, als auch mit Herrn Elkhawaga zu klären.

 

Sofern von den Fachämtern bestätigt wird, dass die öffentlich gewidmete Fläche im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung dem Gesundheitsdienst überlassen werden kann und auch den Brunnen aus der Zuständigkeit des Amtes 67 auf den Gesundheitsdienst übergehen soll, könnten entsprechende vertragliche Regelungen getroffen werden.