Der derzeit gültige Stellenplan wird durch einen Nachtrag für das Jahr 2024 fortgeschrieben (Anlage 1) und durch die aus der Anlage 2 und 3 ersichtlichen Stellenneuschaffungen,

-erweiterungen bzw. -veränderungen angepasst. Der Nachtragsstellenplan 2024 enthält auch alle vorgenommenen Stellenplanänderungen aus dem Nachtragsstellenplan 2023.